Multikopter

Da die Hobbyfotografen der heutigen Zeit fast auch immer eine ausgeprägte Affinität zu technischem Schnickschnack haben, liegt die Anschaffung eines Multikopters sehr nahe. Verlängert solch eine Maschine doch den Arm oder sogar das Stativ und schafft ungeahnte Möglichkeiten für neue Blickwinkel und Perspektiven.

Die rasante Entwicklung der Technik tut ihr übriges dazu, und hat zum Beispiel mich schon sehr früh von der neuen Vielfalt der Möglichkeiten überzeugt.

Nach einigen Startschwierigkeiten und lehrreichen Bastelstunden bietet der Markt nun schon länger Geräte, die technisch stabil und ausgereift sind, aber dennoch klein und handlich sind. Ob nun spontan eine Aufnahme gemacht oder geplant im gesamten Setup als weiteres Aufnahmegerät verwendet. Du bist schnell und unkompliziert am Start, insofern die Gesetze eingehalten werden.

Was ich hier keinesfalls als Manko sehe, betrifft den hohen Anschaffungspreis! Wer solch  ein Technikmonster betreiben will, der soll die Entscheidung auch bewusst treffen und der tiefe Griff in den Geldbeutel hält hoffentlich vom Mißbrauch ab?

Hier folgt nun keine Werbung für den von mir genutzten Kopter und auch keine Auflistung technischer Daten und Highlights. Das Netzt ist voll davon und somit sollte sich jeder selbst ein Bild machen können. Mir ist wichtiger die folgenden Dinge ins Licht zu rücken:

 

 

Possible applications / Anwendungsfälle

Die Einsatzmöglichkeiten eines Multikopters sind sehr vielfältig und in der Praxis sowohl für Privat, als auch für Industrie, Handwerk und Landwirtschaft von nutzen. Nachfolgend nur einige Auszüge der Möglichkeiten:

 

INSPEKTIONEN / Zustandskontrollen:

  • Dächer, Häuser, Gebäude
  • Dachrinnen und Installationen
  • Antennen oder Blitzableiter
  • Baustellen (Fortschritts- und Bestandsaufnahmen)
  • Agrarflächen

Foto und Videoaufnahmen

  • Grundstücke
  • Immobilien
  • Baustellen
  • Fahrzeuge
  • Landschaften

Garten und Landschaftsbau

  • Garten und Arrangements
  • Planungshilfen

Schadensdokumentation

  • Erstaufnahmen
  • Begleitende Dokumentation für Sachverständige/Gutachten

 

Multikopter-Beispielaufnahmen:

Sat-Anlage in ca. 8m Höhe

 

Für eine Verkaufsanzeige: Fahrzeug aus -90°

 

Landschaftsaufnahme aus 100m Höhe

 

 

Liveview, Qualität und Postproduktion

Liveview

Bei Inspektions- oder Kontrollflügen macht es natürlich Sinn, die Bildübertragung live zu verfolgen. Die Übertragung erfolgt ohne merkliche Latenz und bietet  die Möglichkeit der schnellen Neuausrichtung oder die Verfolgung der Aufnahmeziele (Tracking).

Während dessen ist natürlich die Speicherung der Aufnahmen und somit auch die Postproduktion möglich.

Ausgabequalität

Technisch sind Aufnahmen in  4K (4000*2000 Bildpunkte) möglich, was derzeit die Spitze der im privaten Bereich darstellbaren Videoqualität darstellt. In der Praxis werden die Aufnahmen jedoch auf HD oder FullHD Qualität heruntergerechnet, da diese völlig ausreichend sind und die Datenmengen erheblich reduziert.

Postproduktion

In der Bearbeitung des Rohmaterials sind der Fantasie fast keine Grenzen gesetzt. Je nach Material und dem Anlass entsprechend sind Zusammenschnitte, Musik- oder Tonunterlegungen, Effektanwendungen und viele weitere Gestaltungen möglich.

Einzig der Faktor „Zeit“ spielt hierbei eine große Rolle. Nicht selten verschlingt die Postproduktion erheblich mehr davon, als die eigentliche Dauer der Aufnahmen.

 

 

Gesetze und Verantwortung

 

Aufgrund der aktuellen Medienpräsenz und der gesteigerten Aufmerksamkeit für Multikopter und Drohnen ist es auch mir ein Anliegen, hier diverse Dinge anzuführen.

Drohnenverordnung (Deutschland)

Am 07.April 2017 ist die neue Verordnung in Kraft getreten  und ist direkt beim BMVI nachzulesen (flyer-die-neue-drohnen-verordnung).

Vorschriften

Ein „Drohnenführerschein“ oder der anerkannte Kenntnisnachweis (anerkannte LBA Stelle, AST) sind ab dem 01.10.17 immer dann notwendig, wenn unter gewerblichen Aspekten geflogen wird oder das Fluggerät eine Startmasse von mehr als 2 Kg hat. Geregelt werden diese Vorschriften in Paragraph 21.b und 21.e der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

 

Meine Verantwortung

Selbstverständlich bin ich als Hobby-Film-Flieger entsprechend ausgerüstet und vorbereitet:

  • Ich habe eine gültige Drohnenhaftpflichtversicherung
  • Mein Equipment ist sowohl beim Hersteller, als auch bei Safe-Drone und zusätzlich beim TÜV Nord registriert
  • Vor jedem Flug werden die Bedingungen geprüft
  • In no-fly-zones wird nicht geflogen

Obwohl mein Fluggerät weit unter der Startmasse von 2 Kg liegt und ich kein Gewerbe  ausübe:

  • Habe ich die notwendigen Kenntnisse zum Betrieb von Flugmodellen gemäß
    § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung mit Bescheinigung erworben
  • Trägt das Gerät die vorgeschriebene und feuerfeste Plakette und eine Registrierungs-Nr.
  • Zertifikate und Bescheinigungen:

a.) Kenntnisnachweis [LuftVO §21a A.4 S.3 N.3]


b.) TÜV Nord Akademie [Regeln für unbemanntes Fliegen]

c.) Safe-Drone by Lufthansa Technik [Basisschulung Code of Conduct]:

 

Persönliche Meinung

Zu Beginn würde ich mir wünschen, dass die Multikopter oder Drohnen, die eine Kamera tragen und entsprechende Reichweiten haben, in den höheren Preisklassen etabliert bleiben. Ich meine damit, dass der Anschaffungspreis die Spreu der Missbrauchenden vom Weizen der korrekten Nutzer trennen kann.

Wer sich mit dem erstellen von Luftbildern oder -Videos beschäftigt, der ist sich aufgrund des betriebenen Aufwands seiner Verantwortung bewusst. Das es auch hier schwarze Schafe gibt und weiterhin geben wird, ist wie in allen Bereichen keinesfalls ausgeschlossen.

 

Unnötige Hysterie

Das folgende Beispiel zeigt sehr schön, welche „Hysterie“ unter uns entstanden ist:

Zusammen mit meiner Frau waren wir mit einem alten „Blade QX350“ Multikopter, der keinerlei Kamera Ausrüstung an Bord hatte, auf einem benachbarten Sportplatz mit angrenzenden Wohnhäusern. Sie wollte die Steuerung ausprobieren und somit kurvte sie in sehr geringer Distanz hin- und her. Es dauerte nicht lang und schon gab es erregte Nachbarn, die Fragen stellten und vor allem eines klar machten: „Wir wollen nicht von Ihnen gefilmt werden und auch unser Haus soll nicht abgelichtet werden!„.

Meine erste Reaktion lautete: „Ich filme nicht und wenn so wäre, würde ich Sie  nicht auf meinem Video haben wollen!

Das Gespräch verlief übrigens viel länger und am Ende auch sehr freundlich. Aber dennoch hatte es die typische Würze der Voreingenommen, die unbegründete Angst um etwas haben, was sie uns jeden Tag frei Haus liefern.

Statement

Wenn ich Grundstücke sehen will, öffne ich Google-Maps oder andere Kartendienste im Netz. Wenn ich fremde Personen filmen wollte, würde ich dafür nicht mein teures Equipment über deren Köpfe surren lassen. Innerhalb der Social Networks komme ich sicherlich schneller, bequemer, weniger Geräuschvoll und kostengünstiger an vielerlei Informationen.

Die Technik ist einfach zu teuer und die Postproduktion zu aufwendig, um hier ein belegtes Interesse an irgendwas zu haben 😉

Mit Sorge lese ich die Berichte und Planungsvorhaben der großen Versandhäuser, die ihre Ware künftig via Drohne zustellen wollen!

Vielmehr wünsche ich mir den zweckdienlichen Einsatz dieser Technik bei Katastrophen und im technischen Bereich.